Habilitation
Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung an der Philosophischen Fakultät.
Allgemeiner Ablauf der Habilitation
Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, das von der Philosophischen Fakultät zuerkannte Fach oder Teilfach in Forschung und Lehre selbständig vertreten zu können. Die Habilitationsleistungen bestehen i.d.R. aus einer schriftlichen und zwei mündlichen Teilleistungen. Es kann die Zuerkennung nur der Lehrbefähigung (Dr.phil.habil.) als auch die Zuerkennung der Lehrbefugnis beantragt werden. Mit letzterem ist die Führung der Bezeichnung Privatdozentin oder Privatdozent verbunden.
Die Ablaufschritte folgen aus der Habilitationsordnung und werden mit dem Kandidat bzw. der Kandidatin nach seinem bzw. ihrem Vorstellungsvortrag besprochen.
Kumulative Habilitation Romanistische Sprachwissenschaft
Bezugnehmend auf §5 Absatz 8 wird in der romanistischen Sprachwissenschaft unter folgenden Bedingungen eine kumulative Habilitation ermöglicht:
- Die Teile der kumulativen Habilitationsschrift können auf Deutsch oder auf Englisch verfasst sein. Andere (insbesondere romanische) Sprachen sind grundsätzlich möglich, wenn die entsprechenden Texte in einer angemessenen Länge auf Deutsch oder Englisch zusammengefasst werden.
- Die veröffentlichten oder zur Veröffentlichung angenommenen Beiträge, die in die kumulative Habilitationsschrift einfließen, müssen thematisch zusammenpassen; der Gegenstandsbereich der Dissertation ist ausgeschlossen. Der Zusammenhang der Beiträge muss in einem Rahmentext dargelegt werden.
- Co-Autorschaften sollten unter Angabe der Autorschaft einzelner Abschnitte bzw. des persönlichen Beitrags zur Publikation (z.B. Aufbereitung und Analyse des Korpus; statistische Auswertung; Formulierung der Forschungsfrage etc.) ausgewiesen werden. Eine entsprechende Erklärung sollte von den Co-Autor*innen gegengezeichnet sein. Es sollte auch Beiträge in Allein-Autorschaft geben.
- Idealerweise haben alle Beiträge ein double-blind peer review-Verfahren durchlaufen.